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Fundraising / Spenden und Stiften / Stiftungen
Stiftungen
Gutes tun, das bleibt!
Sie möchten Gutes tun, das lange in die Zukunft wirkt. Mit einer Stiftung können Sie das. Es gibt viele Möglichkeiten der Ausgestaltung einer Stiftung. Vielleicht ist sogar eine Zustiftung an eine bekannte Stiftung eine gute Lösung. Gerne beraten wir Sie dabei, die für Sie richtige Form zu finden.
Die Evangelische Kirche selbst kennt die Form der Stiftung schon seit vielen, vielen Jahren. Stiftungen fördern zum Beispiel die soziale Arbeit oder eine Stiftung unterstütz den Erhalt von bedeutenden Gebäuden. Es gibt unzählige Aufgaben, die Stiftungen erfüllen.
Haben Sie Interesse an der Einrichtung einer kirchlichen Stiftung?
Unsere Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Thema Stiftung berät Sie gerne.
Leitende Rechtsdirektorin i. K. Jill Rohde
Dezernat 5
Telefon: 0 62 32/6 67-326
E-Mail: dezernat.5(at)evkirchepfalz.de
Finanzielle Aspekte für Stifter
Die Stiftungsgründung wird vom Staat durch steuerliche Anreize gezielt gefördert. Kirchliche Stiftungen sind in aller Regel gemeinnützig und genießen bestimmte Steuererleichterungen und -befreiungen. Sie sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zustiftungen, Spenden und Schenkungen entgegenzunehmen und darüber Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Gemeindliche Stiftungen
Viele Gemeinden haben bereits eine kirchliche Stiftung zur Förderung der kirchengemeindlichen Arbeit. In der Regel handelt es sich um eine nicht rechtsfähige kirchliche Stiftung, die von der Kirchengemeinde treuhänderisch verwaltet wird. Mit dem jährlichen Zinsertrag erhalten diese Kirchengemeinden zuverlässige eigene Einnahmen, die für ganze die Bandbreite kirchengemeindlicher Tätigkeiten und Projekte eingesetzt werden können.
Eine Stiftung zur Regelung des Nachlasses
Die Errichtung einer Stiftung durch Testament bedeutet, dass im Todesfall die Stiftung mit dem im Testament genannten Vermögen errichtet wird. Die testamentarische Errichtung kann eine Möglichkeit sein, den persönlichen Nachlass zu regeln, bspw. wenn man keine Kinder hat. Die Entscheidung, testamentarisch eine Stiftung zu errichten, setzt eine gute Beratung voraus. In der Beratung wird geklärt, was Sie sich wirklich wünschen und auf welchem Weg diese Vorstellungen am sinnvollsten verwirklicht werden können.
So gründen Sie eine Stiftung
Der Stifter oder die Stifterin muss sich im Stiftungsgeschäft schriftlich verpflichten, ein bestimmtes Vermögen für einen bestimmten Zweck dauerhaft einzusetzen. In der Stiftungssatzung müssen der Name der Stiftung, der Stiftungszweck, die Entscheidungsorgane und die Höhe des Stiftungsvermögens geregelt werden. Als Drittes muss der Stifter oder die Stifterin der Stiftung das Vermögen dauerhaft übertragen. Nach der Errichtung der Stiftung werden alle Entscheidungen durch den Stiftungsvorstand getroffen.