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Fundraising / Spenden und stiften / Stiftungen
Stiftungen
Eine Stiftung errichten, das ist wohl die "Königsklasse" des Fundraising. Nicht nur aufgrund der andauernden Niedrigzins-Phase muss die Errichtung einer Stiftung gut überlegt und vorbereitet werden. Unbedingt ist vorab eine Beratung heranzuziehen. Da jede Stiftung sehr individuell aufgestellt werden will, bieten wir Ihnen Mustersatzungen an, die im Einzelfall, vor allem beim Stiftungszweck, angepasst werden muss. Wenden Sie sich dazu gerne an den Beauftragten für das Fundraising.
Die Errichtung einer Stiftung muss genehmigt werden. Handelt es sich, wie in den meisten Fällen, um eine unselbständige Stiftung, so muss ein Treuhänder für die Stiftung gefunden werden, in der Regel wird dies das Presbyterium sein. Ist die Satzung erarbeitet, so muss sie der Stiftungsaufsicht der Evangelischen Kirche der Pfalz vorgelegt werden. Die Ansprechpartnerin für alle rechtlichen Fragen zum Thema Stiftung und die zuständige Juristin für die Genehmigung ist die
Leitende Rechtsdirektorin i. K. Jill Rohde
Dezernat 5
Telefon: 0 62 32/6 67-326
E-Mail: dezernat.5(at)nospamevkirchepfalz.de